Meine Arbeit als Alltagsbegleiterin richtet sich an keine spezielle Alters- und Zielgruppe. Kinder, Jugendliche, (junge) Erwachsene, Senioren, Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung... jeder kann in die Situation kommen, wo Unterstützung und Betreuung hilfreich ist.
Ohne Zeitdruck und abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse, koordinieren wir gemeinsam die Aktivitäten des täglichen Lebens. Dabei bestimmen immer Sie den Inhalt und die Dauer meiner Anwesenheit. Als persönliche Bezugsperson nehme ich Ängste und vermittle Sicherheit und Orientierung.
Pflegenden Angehörigen entlaste ich im Alltag, um Kraft zu tanken und ohne schlechtes Gewissen sich die Zeit nehmen zu können, um eigenen Bedürfnissen nachzugehen.
Mögliche Unterstützungsleistungen im Alltag und in der Freizeit
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Organisation von und Begleitung zu Terminen (z. B. Arzt, Therapie, Friseur)
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Einkaufen von Lebensmitteln, Begleitung zum Einkaufen
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Unterstützung bei der Korrespondenz mit Behörden
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Soziale Kontakte aufrechterhalten
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Hilfe bei Briefwechsel und Telefonaten
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Organisation von Ausflügen
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Unterstützung beim eigenen Hobby
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Spaziergänge (auf Wunsch mit Besuchshund Amandus)
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Gesellschaft leisten (u. a. Gespräche führen, Zuhören, Vorlesen, Gedächtnistraining, Biografiearbeit & Erinnerungspflege)
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Gassi-Service für Hunde
Einzugsgebiet
Mein täglicher Startpunkt ist in 09600 Bräunsdorf. Umliegende Regionen wie Freiberg, Oberschöna, Langhennersdorf, Kleinschirma, Wegefarth, Striegistal, Siebenlehn, Großschirma, Frankenstein, Oederan, Hainichen und Brand-Erbisdorf gehören zu meinem Einzugsgebiet.
Abrechnung der Alltagsbegleitung
(privat oder über Ihre Pflegekasse möglich)
Der Stundensatz für die Alltagsbegleitung beläuft sich auf 45,00 Euro. Die erste Stunde wird vollumfänglich abgerechnet, danach erfolgt die Abrechnung im 15 Minuten - Takt. Das Kennlerngespräch ist kostenfrei für Sie.
Kosten, welche bei Begleitungen anfallen (Fahrtickets, Eintritte für öffentliche Einrichtungen, etc.), werden vom Kunden direkt übernommen oder zusätzlich zum Stundensatz in Rechnung gestellt. Fahrtkosten (Hin- & Rückfahrt) werden mit 0,40 €/km berechnet.
Die erbrachten Leistungen werden zum Monatsende abgerechnet und sind privat zu begleichen. Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse, wenn bei Ihnen mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt und Sie Pflegegeld beziehen. In diesem Fall können wir über die „stundenweise Verhinderungspflege“ abrechnen (jährliches Budget: bis zu 2418,00 €). Beim Ausfüllen des Antrags bei Ihrer Pflegekasse helfe ich Ihnen gerne.
Meine Dienstleistungen sind nach § 4 Nr. 16g UStG von der Umsatzsteuer befreit.